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   LAG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 13 Sa 20/10   

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LAG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 13 Sa 20/10 (https://dejure.org/2010,30292)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2010 - 13 Sa 20/10 (https://dejure.org/2010,30292)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 13 Sa 20/10 (https://dejure.org/2010,30292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochene Kündigung ist bei fehlender Beifügung einer Stellungnahme des Betriebsrates i.S.v. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige unwirksam; Beifügung einer Stellungnahme des Betriebsrats gemäß § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung bei unvollständiger Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit; Stellungnahme des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 13 Sa 20/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 11. März 1999 - 2 AZR 461/98 - BAGE 91, 107 ff. = NZA 1999, 761 ff.), der sich die erkennende Kammer anschließt und auch nach der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. ErfK-Kiel, 10. Auflage 2010, § 17 KSchG Rn. 31, m.w.N.), ist die Beifügung einer Stellungnahme des Betriebsrats gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG - ersatzweise eine Glaubhaftmachung gemäß Satz 3 der Bestimmung - Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Anzeige nach § 17 KSchG .

    Das wird vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 11. März 1999 ( 2 AZR 461/98 - BAGE 91, 107 ff. = NZA 1999, 761 ff.) treffend zum Ausdruck gebracht, indem von einer "Stellungnahme zur Massenentlassungsanzeige" die Rede ist.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 13 Sa 20/10
    Auch kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - AP § 613 a BGB Nr. 370 = NZA 2009, 1267 ) nicht mehr in Zweifel gezogen werden, dass die ordnungsgemäße Anzeige nach § 17 KSchG als Wirksamkeitsvoraussetzung vor Kündigungsausspruch zu erfolgen hat.
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 606/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Juli 2010 - 13 Sa 20/10 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2011 - 17 Sa 312/11

    Ausgestaltung des Konsultationsverfahrens; Rechtsfolgen bei Verfahrensverstößen

    a) In der Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob die Massenentlassungsanzeige auch vor Abschluss des Konsultationsverfahrens wirksam erstattet werden kann bzw. ob Fehler im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (dafür d. Rspr. mit unterschiedlichen Ansätzen; LAG Düsseldorf 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10 - Revision eingelegt Aktenzeichen - 6 AZR 780/10 - Praxis Unternehmensrecht 2011, 82-83, juris; LAG Düsseldorf 15.09.2010 - 12 Sa 627/10 - ZInsO 2011, 1167-1171, juris; LAG Niedersachsen 07.04.2011 - 4 Sa 1271/10 - Revision eingelegt - 2 AZR 397/11 - juris; LAG Niedersachsen 29.10.2010 - 16 Sa 312/10 - Revision eingelegt Aktenzeichen - 6 AZR 10/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 21.07.2010 - 13 Sa 20/10 - Revision eingelegt Aktenzeichen - 6 AZR 606/10 - juris; für d. Lit.; ErfK/Kiel 12. Aufl.§ 17 KSchG Rn. 36; Münch.Handb.z.Arbeitsrecht/Berkowski, 3. Aufl., § 134 Rn. 28; MünchK/Hergenröder, 5. Aufl., § 17 KSchG Rn. 45; Kittner/Däubler/Zwanziger, § 17 KSchG Rn. 38; ReinhardRdA 07, 207; Lembke, Oberwinter: Massenentlassungen zwei Jahre nach "Junk - Eine Bestandsaufnahme NJW 2007, 721; dagegen u.a. Rspr.; LAG Hessen 25.07.2011 - 17 Sa 116/11 - Revision eingelegt - 6 AZR 754/11 - m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz 15.01.2008 - 3 Sa 634/07 - juris; f. d. Lit. SPV/Vossen, Rn. 1654; Küttner/Kreitner, Personalbuch, 18. Aufl., 300 "Massenentlassung", Rn. 24; APS/Moll, § 17 KSchG Rn. 79; Koehler/Niklas, NZA 2010, 913).
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2010 - 16 Sa 312/10

    Unvollständige Massenentlassungsanzeige bei fehlender Stellungnahme des

    Das LAG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 21.07.2010, 13 Sa 20/10 (jetzt: BAG, 6 AZR 606/10) angenommen, eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige liege bei fehlender Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrates nicht vor, die ausgesprochene Kündigung sei deshalb unwirksam.
  • ArbG Detmold, 24.08.2011 - 2 Ca 524/11

    Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Nach dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 17 KSchG ist jedoch eine Stellungnahme des Betriebsrats erforderlich, die sich erkennbar auf die konkret vom Arbeitgeber im Verfahren nach § 17 KSchG angezeigten bzw. anzuzeigenden Entlassungen bezieht (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2010, Az.: 13 Sa 20/10, Juris).
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